Stadt Memmingen:Wahlen

AAA
Zum Hauptinhalt

Wahlamt

Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-325, -326
Fax: 08331/850-355
wahlamt(at)memmingen.de

Öffnungszeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag
    von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag
    von 08:00 bis 12:30 Uhr
    und 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag
    von 08:00 bis 12:30 Uhr
    und 13:30 bis 17:00 Uhr

Informationen des Wahlamtes zur Europawahl am 9. Juni 2024 in der Stadt Memmingen

Wer darf wählen?

NEU: Absenkung des Wahlalters!
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind damit 

  • alle deutschen Staatsangehörigen,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in der Europäischen Union aufhalten und
  • nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zusätzlich sind Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnahmeberechtigt, die bereits bei den Europawahlen ab 1999 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben und sich seitdem ununterbrochen in Deutschland aufhalten.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. 

Ansonsten ist eine Teilnahme an der Europawahl nur mit Wahlschein möglich.

Wer die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, aber meint wahlberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens 19. Mai 2024 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Ebenso können bis 19. Mai 2024 Unionsbürger ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis bzw. die Streichung hieraus beantragen:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html 

Deutsche, die im Ausland leben finden alle Informationen zum Wahlrecht unter:
https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html 

Wann kann gewählt werden?

Als Wahltag wurde Sonntag, der 9. Juni 2024 festgelegt. Die Wahl beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

An Wählerinnen und Wähler mit Krankheitssymptomen wird appelliert, von der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?

Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Antragsformular abgedruckt. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nur auf Antrag ausgestellt. Die zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers ist stets Voraussetzung für die Erteilung der Unterlagen.

Zur Beantragung habe Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Abscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung – bequem, einfach und schnell!
  • Über Eingabe Ihrer vollständigen Personalien sowie Ihrer Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) in die online-Eingabemaske unter https://serviceportal.komuna.net/9764000/wahlschein/start
  • Natürlich weiterhin auf herkömmliche Weise d.h. schriftlich über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns zu oder werfen Sie es in unseren Briefkasten ein.
  • Auch per Telefax bzw. E-Mail können Sie Briefwahl beantragen. Hierbei sind aber zur zweifelsfreien Identifikation Ihre vollständigen Personalien sowie Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) anzugeben.
  • persönlich und ohne vorherige Terminvereinbarung zu den üblichen Besuchszeiten:
    bis 7. Juni 2024, 18:00 Uhr im nicht barrierefreien Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes „Großzunft“, Einwohnermelde- und Passamt, Marktplatz 4, 87700 Memmingen

Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepasses, Unionsbürger Ihren Identitätsausweis sowie Ihre Wahlbenachrichtigung (mit ausgefüllter Rückseite) mit!

Bei Wunsch besteht natürlich die Möglichkeit, sofort direkt vor Ort den Stimmzettel geheim zu kennzeichnen und die Unterlagen abzugeben.

Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Kreuze dürfen gemacht werden?

Es gibt 1 Stimmzettel, auf welchem maximal 1 Stimme für eine der zugelassenen und aufgelisteten Parteien vergeben werden darf.

Wo kann gewählt werden?

Eine Übersicht der Wahllokale und der barrierefreien Abstimmungsräume finden Sie auf

https://serviceportal.komuna.net/9764000/wahlschein/start

Wie kann ich mich als Wahlhelfer bewerben?

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von der Gemeinde berufen. Sie sollen möglichst aus den örtlichen Wahlberechtigten, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.

Ein Wahlvorstand hat z.B. folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Finanzsenats pro Wahltag grundsätzlich 60 Euro.

Interessiert? Bei der Stadt Memmingen als Wahlhelfer bewerben

Wann steht das Ergebnis fest?

Das offizielle Wahlergebnis wird in öffentlicher Sitzung durch den Wahlausschuss voraussichtlich am 10. Juni 2024 um 14:00 Uhr im Rathaus, Besprechungszimmer, 1. Stock, Marktplatz 1, 87700 Memmingen festgestellt.

Vorläufige Ergebnisse für die Europawahl auf dieser Seite online am Wahlabend (evtl. ab 19:00 Uhr)

Weiterführende Links mit Informationen zur Europawahl 2024:

Wahlamt

Stadt Memmingen
Tel.: 08331/850-325, -326
Fax: 08331/850-355
wahlamt(at)memmingen.de

Öffnungszeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag
    von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag
    von 08:00 bis 12:30 Uhr
    und 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag
    von 08:00 bis 12:30 Uhr
    und 13:30 bis 17:00 Uhr